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MuSchg & Co – Schwanger im Job

Mutterschutz

Schwanger zu sein bringt nicht nur ein neues Leben, sondern auch neue Rechte und Pflichten mit sich. Im Mutterschutzgesetz, kurz MuSchG, stehen sie geschrieben. Antwort auf drei drängende Fragen zum Thema “Schwanger im Job” findet ihr hier:

1. Wann muss ich es dem Arbeitgeber sagen?

So früh wie möglich, spätestens nach Ablauf der “Drei-Monatsfrist”: Chef zuerst, dann den Kollegen!

Am besten spätestens vor Beginn des Mutterschutzes – sechs Wochen vor Geburtstermin – ein zweites Gespräch suchen, um die eigenen Pläne zu besprechen. Wann planst Du zurückzukommen, für wie viele Stunden? Ist Home-Office oder Teilzeit eine Option? Drei Jahre Elternzeit sind offiziell erlaubt.

2. Was für Rechte habe ich jetzt?

Egal, welches Arbeitsverhältnis Du hast, ab jetzt wirst Du rechtlich besonders abgesichtert!

A. Du hast Kündigungsschutz bis vier Monate nach der Geburt, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung von Deiner Schwangerschaft wusste. Falls nicht, kannst Du die Bestätigung der Schwangerschaft innerhalb von ZWEI WOCHEN nach der Kündigung nachreichen. Damit wird sie unwirksam. Das gilt auch für kleine Betriebe mit weniger als sechs Mitarbeitern. Befristete Arbeitsverträge dagegen enden trotz Schwangerschaft wie vertraglich vereinbart. Wirst Du trotzdem gekündigt, musst Du innerhalb von DREI Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen!

B. Besonderer Schutz am Arbeitsplatz gilt für alle Tätigkeiten, die Dich und das Ungeborene schädigen können. Von gesundheitsschädigenden Dämpfen, körperlich anstrengenden und gefährdenden Situationen, Lärm, Hitze, Kälte, Fließbandarbeit und Jobs, bei denen schwer (über 5 -10 Kilogramm) getragen werden muss.

 

C. Recht auf Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld. Sechs Wochen vor dem errechneten Termin beginnt der Mutterschutz. Du darfst bezahlt zu Hause bleiben und nur dann arbeiten, wenn Du es selbst unbedingt möchtest. Acht Wochen nach der Geburt gilt aber ein definitives Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit kannst Du Mutterschaftsgeld über die Krankenkasse beziehen. Der Arbeitgeber zahlt den Rest dazu.

Mehr Infos dazu gibt es hier:

http://www.arbeitsschutz.nrw.de/themenfelder/mutterschutz/index.php 

3. Muss mir der Arbeitgeber für Arztbesuche frei geben?

Ja, für Vorsorge-Termine beim Frauenarzt schon! Das besagt Paragraf 16 des Mutterschutzgesetztes. Es muss nicht nachgearbeitet werden!

 

4. Elternzeit anmelden:

Beim Arbeitgeber musst Du eine Woche nach der Geburt Antrag auf Elternzeit stellen und darin mitteilen, wann Du zurückkommen wirst. Es liegt dann in der Kulanz des Arbeitgebers später weitere Änderungen zu akzeptieren oder nicht. Hier ein Musterantrag:

http://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/antrag-auf-elternzeit-musterschreiben-arbeitgeber/01/

Weiterführende Links:

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/index.html

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=3264.html

https://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/ausbildung_berufseinstieg/geld_recht/5_rechteundpflichtenvonschwangerenarbeitnehmerinnen.jsp 

Probleme mit dem Arbeitgeber, der finanziellen Unterstützung oder gesundheitliche Fragen?

Dann kann Dir die Schwangerschafts-Beratungsstelle in Düsseldorf vielleicht helfen:

Die Schwangerenberatung umfasst alle Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt: staatliche Sozialleistungen (z.B. Kindergeld, Elterngeld), familienrechtliche Aspekte (z.B. Sorgerecht, Vaterschaftsanerkennung), medizinische Aspekte (z.B. Beratung zu Pränataldiagnostik, Hebammenhilfe, Entbindung, Geburtsvorbereitung), arbeitsrechtliche Aspekte (z.B. Kündigungsschutz, Mutterschutzgesetz).

Gesundheitsamt Düsseldorf
 Beratungsstelle für
 Schwangerschaftskonflikte, Lebenskrisen, Gewaltopfer
 Willi-Becker-Allee 10
 40227 Düsseldorf
 4. Etage, Raum 427
 tel.: 0211.89-92664
 fax: 0211.89-29749
schwangerschaftskonflikt­beratung@duesseldorf.de
ÖFFNUNGSZEITEN
 Montags bis Mittwochs:
 8.00 - 12.00 Uhr
 und 13.00 - 16.00 Uhr
 Donnerstags:
 8.00 - 10.00 Uhr
 und 13.00 - 18.00 Uhr
 Freitags: 8.00 - 16.00 Uhr

https://www.duesseldorf.de/gesundheitsamt/hilfen_und_beratung/beratung_schwangerschaft_lebenskrisen_gewaltopfer/schwangerschaftsberatunginfo.shtml